Begründen Sie Rechnungskürzungen nach Art. 42 Abs. 4 KVG mit wörtlichen Aktenzitaten oder prüfen Sie Ihre Abrechnung vorab.
Für jedes Praxissystem: Copy-Paste, Text-PDF oder Scan. Verarbeitung in Zürich, nichts wird gespeichert.
Die Musterfälle laufen ohne Schlüssel. Für echte Patientendaten brauchen Sie einen Lizenzschlüssel (CHF 98.– pro PC und Monat exkl. MWST, die ersten 30 Tage kostenlos).
Für echte Patientendaten brauchen Sie einen aktiven Lizenzschlüssel auf diesem PC. Mit dem Abonnement gilt die AVV.
Laden Sie alle vorhandenen Belege hoch. Das Studio gleicht Kassenforderungen ab, warnt bei fehlenden Belegen mit [FEHLT] und erstellt das Beilagenverzeichnis.
Keine zusätzlichen Belegdateien geladen.
Bereit.
Vorab-Prüfung
TARDOC-Konformität vor Rechnungsstellung
Entwurf nach Art. 42 Abs. 4 KVG
Ärztliche Begründung & Belegnachweis
Human Gate (Art. 32 KVG): Prüfen Sie gelb markierte [FEHLT]-Stellen. Laden Sie die Stellungnahme als fertiges Vektor-PDF herunter oder kopieren Sie den Text in das Kassenportal. Die WZW-Bestätigung erfolgt durch die verantwortliche Ärztin / den verantwortlichen Arzt.
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