DeskGate, Inc. · Rebuttal Studio Schweiz

Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (AVV)

gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und Art. 1–6 der Datenschutzverordnung (DSV; SR 235.11), mit den EU-Standardvertragsklauseln und den Schweizer Anpassungen für die Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG). Gilt für Rebuttal Studio Schweiz.

Version 3.0 Stand Oktober 2026 Verarbeitung in Zürich Wird mit dem Abonnement akzeptiert
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SHA-256 der PDF-Fassung Version 3.0: 3cf57ed4d155e797df83fac13aab7ff71091d91327120218529079384d479f8c
Ersetzt Version 2.4 (Browser-Erweiterung). Version 3.0 gilt für die Web-Anwendung Rebuttal Studio, verlegt die gesamte Verarbeitung nach Zürich und nimmt die Standardvertragsklauseln als Anhang 4 auf.

Verantwortlicher

Arztpraxis, Gruppenpraxis oder Institution
Die Praxis, die Rebuttal Studio Schweiz abonniert (Angaben aus dem Abonnement)
Kontakt für Datenschutzmeldungen
Die beim Abonnement angegebene E-Mail-Adresse
– nachfolgend «Verantwortlicher» –

Auftragsbearbeiter

Firma
DeskGate, Inc.
Rechtsform
Corporation nach dem Recht des US-Bundesstaates Delaware (C-Corporation)
Registernummer · Gründung
Delaware Division of Corporations, File No. 10773474 · 17. September 2026
Eingetragener Sitz
131 Continental Dr, Suite 305, Newark, DE 19713, USA
Operativer Standort Schweiz
Lauterbachstrasse 136a, CH-3068 Utzigen BE
Kontakt
contact@deskgate.app
– nachfolgend «Auftragsbearbeiter» –

Verantwortlicher und Auftragsbearbeiter werden zusammen als «Parteien» bezeichnet.

Präambel

A.
Der Verantwortliche erbringt medizinische Leistungen, insbesondere nach KVG, UVG, IVG und MVG. Er bearbeitet dabei besonders schützenswerte Personendaten im Sinne von Art. 5 lit. c Ziff. 2 DSG (Daten über die Gesundheit) und untersteht dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB.
B.
Der Auftragsbearbeiter stellt die Web-Anwendung «Rebuttal Studio Schweiz» bereit (im Browser, ohne Installation). Sie unterstützt Fachpersonen des Verantwortlichen dabei, Stellungnahmen zu Rechnungskürzungen und Rückfragen von Versicherern nach Art. 42 Abs. 4 KVG mit wörtlichen Zitaten aus der Krankengeschichte vorzubereiten und Rechnungen vor dem Versand auf TARDOC-Regeln zu prüfen (Vorab-Prüfung).
C.
Diese Vereinbarung regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien nach Art. 9 DSG. Sie ist Bestandteil der Master Terms von DeskGate, Inc. und wird mit dem Abonnement wirksam (§ 10).

§ 1 Gegenstand und Art der Bearbeitung

1.1
Gegenstand. Der Auftragsbearbeiter bearbeitet Personendaten im Auftrag des Verantwortlichen, soweit dessen Fachpersonen Rebuttal Studio Schweiz mit echten Patientendaten verwenden. Musterfälle enthalten fiktive Daten und sind keine Bearbeitung von Personendaten des Verantwortlichen.
1.2
Nur auf Auslösung. Rebuttal Studio bearbeitet nur, was eine Fachperson aktiv eingibt oder auswählt (eingefügter Text, gewähltes PDF, gewähltes Foto oder Scan) und nur, wenn sie eine Funktion auslöst. Es liest keine Bildschirminhalte, keine Dateien und keine Praxissysteme selbständig aus.
1.3
Wo bearbeitet wird. Die Stellungnahme wird im Browser der Fachperson erstellt; dafür verlassen die Daten den Browser nicht. Für die Vorab-Prüfung, das Lesen eines Text-PDFs und das Lesen eines Fotos oder Scans (Texterkennung) wird der jeweilige Inhalt über eine TLS-verschlüsselte Verbindung an die Server des Auftragsbearbeiters in Zürich übermittelt, dort im Arbeitsspeicher bearbeitet und nach der Antwort verworfen. Die Texterkennung erfolgt mit Google Cloud Vertex AI in der Region Zürich (europe-west6).
1.4
Lizenz. Echte Patientendaten werden nur mit einem aktiven Lizenzschlüssel auf dem jeweiligen PC bearbeitet. Eine Lizenz gilt für einen aktiven PC; meldet sich ein anderer PC an, wird der bisherige PC abgemeldet. Der Server prüft die Lizenz vor jeder Bearbeitung.

§ 2 Keine Speicherung von Patientendaten

2.1
Server. Die Systeme des Auftragsbearbeiters speichern, protokollieren oder cachen keine Patientendaten, insbesondere keine Namen, Geburtsdaten, AHV- und Versichertennummern, Befunde, Diagnosen, Freitexte, Dokumente oder Bilder. Inhalte von Anfragen werden nicht in Server-Protokolle geschrieben. Der Auftragsbearbeiter führt keine Datenbank mit Patientendossiers.
2.2
Browser. Falldaten bleiben im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite. «Neuer Fall» oder das Schliessen der Seite verwirft sie. Im Speicher des Browsers legt Rebuttal Studio nur den Lizenzschlüssel und eine zufällige Geräte-ID ab, keine Patientendaten.
2.3
Kein Training. Weder der Auftragsbearbeiter noch Unterauftragsbearbeiter verwenden Daten des Verantwortlichen zum Training von Modellen.

§ 3 Weisungen und Zweckbindung

3.1
Weisungen. Der Auftragsbearbeiter bearbeitet Personendaten nur im Rahmen dieser Vereinbarung und der dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die Bedienung von Rebuttal Studio durch die Fachperson gilt als Weisung für die jeweilige Bearbeitung.
3.2
Zweck. Zweck ist die Vorbereitung von Entwürfen für ärztliche Stellungnahmen und die Vorab-Prüfung von Rechnungen. Rebuttal Studio trifft keine medizinische Beurteilung und reicht nichts ein. Die Bestätigung der WZW-Kriterien nach Art. 32 KVG, die Unterschrift und das Einreichen bleiben beim Verantwortlichen.

§ 4 Geheimhaltung und Berufsgeheimnis

4.1
Vertraulichkeit. Der Auftragsbearbeiter verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Systemen haben, schriftlich zur Vertraulichkeit. Die Verpflichtung gilt über das Ende des Auftrags hinaus.
4.2
Berufsgeheimnis. Der Auftragsbearbeiter nimmt zur Kenntnis, dass die Daten dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unterstehen. Er und seine Hilfspersonen wahren es wie der Verantwortliche und geben keine Daten an Dritte weiter, ausser an die Unterauftragsbearbeiter nach Anhang 2 für die dort genannten Zwecke oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht; über ein behördliches Herausgabebegehren informiert der Auftragsbearbeiter den Verantwortlichen, soweit zulässig, vorab.

§ 5 Technische und organisatorische Massnahmen

5.1
TOM. Der Auftragsbearbeiter trifft die Massnahmen nach Anhang 1 (Art. 8 DSG, Art. 1–6 DSV). Änderungen, die das Schutzniveau senken oder die Datenflüsse nach Anhang 3 erweitern, sind nur nach Mitteilung an den Verantwortlichen mit 30 Tagen Frist zulässig.

§ 6 Rechte der betroffenen Personen

6.1
Unterstützung. Der Auftragsbearbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenherausgabe. Da keine Patientendaten gespeichert werden, beschränkt sich die Unterstützung in der Regel auf die Bestätigung der Nicht-Speicherung.

§ 7 Verletzungen der Datensicherheit

7.1
Meldung. Der Auftragsbearbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung der Datensicherheit so rasch als möglich (Art. 24 Abs. 3 DSG), an die beim Abonnement angegebene E-Mail-Adresse, mit den bekannten Angaben zu Art, Folgen und ergriffenen Massnahmen.

§ 8 Unterauftragsbearbeiter

8.1
Genehmigung. Der Verantwortliche genehmigt die in Anhang 2 genannten Unterauftragsbearbeiter für die dort beschriebenen Leistungen.
8.2
Änderung. Der Auftragsbearbeiter teilt die Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsbearbeiters mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail mit. Der Verantwortliche kann aus wichtigem Grund widersprechen und das Abonnement auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
8.3
Weiterverpflichtung. Der Auftragsbearbeiter verpflichtet Unterauftragsbearbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau und haftet dem Verantwortlichen für sie wie für eigenes Handeln.

§ 9 Bearbeitungsort und Bekanntgabe ins Ausland

9.1
Zürich. Patientendaten werden ausschliesslich in Zürich bearbeitet: auf den Servern des Auftragsbearbeiters bei Flow Swiss AG und, für die Texterkennung, bei Google Cloud Vertex AI in der Region Zürich (europe-west6). Kann der Ort Zürich für eine Anfrage nicht gewährleistet werden, wird sie nicht ausgeführt.
9.2
Bekanntgabe ins Ausland. Der Auftragsbearbeiter ist eine Gesellschaft mit Sitz in den USA, und Unterauftragsbearbeiter können zur Wartung und Sicherheit aus dem Ausland auf ihre Systeme zugreifen. Soweit darin eine Bekanntgabe ins Ausland liegt, gilt: In Staaten mit angemessenem Datenschutz nach Anhang 1 DSV, insbesondere die Staaten der EU und des EWR, erfolgt sie gestützt auf Art. 16 Abs. 1 DSG. In alle übrigen Staaten, insbesondere die USA, erfolgt sie gestützt auf die EU-Standardvertragsklauseln mit den Schweizer Anpassungen, die der EDÖB anerkannt hat (Art. 16 Abs. 2 lit. d DSG). Zwischen den Parteien gelten diese Klauseln nach Anhang 4. Google Cloud bindet sich und seine Konzerngesellschaften über seine eigenen Vertragsbedingungen zur Datenbearbeitung mit Standardvertragsklauseln.

§ 10 Vertragsschluss, Dauer, Ende

10.1
Vertragsschluss. Diese Vereinbarung samt Anhang 4 wird wirksam, wenn der Verantwortliche das Abonnement von Rebuttal Studio Schweiz abschliesst und dabei die Annahme bestätigt. Version, Prüfwert (SHA-256) dieser Fassung und Zeitpunkt der Annahme werden beim Abonnement gespeichert; die Bestätigung erhält der Verantwortliche mit dem Lizenzschlüssel per E-Mail. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
10.2
Dauer. Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Abonnements, einschliesslich der kostenlosen ersten 30 Tage.
10.3
Ende. Mit dem Ende des Abonnements wird der Lizenzschlüssel gesperrt. Patientendaten sind beim Auftragsbearbeiter nicht vorhanden. Lizenz- und Abrechnungsdaten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1
Vorrang. Bei Widersprüchen geht für die Bekanntgabe ins Ausland Anhang 4 vor, im Übrigen diese Vereinbarung den Master Terms.
11.2
Recht und Gerichtsstand. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Verantwortlichen in der Schweiz.
11.3
Änderungen. Eine neue Fassung teilt der Auftragsbearbeiter 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Der Verantwortliche kann das Abonnement bis zum Inkrafttreten kündigen.
Annahme. Die Praxis akzeptiert diese AVV Version 3.0 beim Abschluss des Abonnements von Rebuttal Studio Schweiz (Stripe-Checkout, Kontrollkästchen «Master Terms und AVV»). Für DeskGate, Inc.: Hans Johannes Schulte, CEO.

Version 3.0 · Stand 29. Oktober 2026 · DeskGate, Inc. · Lauterbachstrasse 136a, CH-3068 Utzigen BE · contact@deskgate.app. Ersetzt Version 2.4.

Anhang 1 · zugleich Anlage II der Standardvertragsklauseln

Technische und organisatorische Massnahmen

Zugang und Vertraulichkeit. Zugriff auf die Server nur für namentlich bestimmte Personen des Auftragsbearbeiters, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. TLS für alle Verbindungen. Lizenzprüfung auf dem Server vor jeder Bearbeitung echter Daten; eine Lizenz gilt für einen aktiven PC.

Keine Speicherung. Inhalte von Anfragen werden nur im Arbeitsspeicher für die Dauer der Anfrage gehalten und nicht protokolliert. Keine Patientendatenbank, keine Zwischenspeicherung von Dokumenten oder Bildern.

Bearbeitungsort. Server bei Flow Swiss AG in Zürich. Texterkennung fest auf Google Cloud Vertex AI europe-west6 (Zürich) eingestellt; lässt sich die Region nicht festlegen, wird nichts übermittelt.

Browser. Falldaten nur im Arbeitsspeicher der Seite. Im Browser-Speicher nur Lizenzschlüssel und zufällige Geräte-ID.

Verfügbarkeit. Flow Swiss betreibt die Infrastruktur. Ein Ausfall kann die Nutzung einschränken; Patientendaten sind davon nicht betroffen, da keine gespeichert werden.

Prüfung. Vor jeder Veröffentlichung prüft der Auftragsbearbeiter, dass Patientendaten nur an die Server in Zürich gehen und dort nicht gespeichert werden.

Anhang 2 · zugleich Anlage III der Standardvertragsklauseln

Unterauftragsbearbeiter

DienstleisterOrt der BearbeitungZweck und Datenumfang
Flow Swiss AG Zürich, Schweiz Server von Rebuttal Studio: flüchtige Bearbeitung von Text für die Vorab-Prüfung und das Lesen von Text-PDFs. Keine Speicherung.
Google Cloud (Vertex AI, Gemini) Region Zürich (europe-west6) Texterkennung von Fotos und Scans, die die Fachperson auswählt. Flüchtig, keine Speicherung, kein Training mit den Daten.

Ohne Zugang zu Patientendaten, nur für Vertrag und Abrechnung mit der Praxis: Stripe (Abonnement, Zahlung) und der E-Mail-Dienst des Auftragsbearbeiters (Versand des Lizenzschlüssels).

Anhang 3

Datenkategorien und Speicherdauer

KategorieUmfangSpeicherdauer
PatientendatenNamen, Geburtsdaten, AHV- und Versichertennummern, Diagnosen, Befunde, KG-Texte, Rechnungs- und Tarifangaben, Bilder von DokumentenFlüchtig in Zürich für die Dauer der Anfrage, danach verworfen. Speicherdauer: keine.
Browser-SpeicherLizenzschlüssel, zufällige Geräte-IDBis die Fachperson sie löscht oder sich abmeldet. Keine Patientendaten.
LizenzdatenLizenzschlüssel, Praxisname, E-Mail, Anzahl Lizenzen, Geräte-ID, Gerätebezeichnung (Browser und Betriebssystem), Zeitpunkte der AktivierungFür die Dauer des Abonnements.
VerbindungsdatenIP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Funktion, ohne InhalteFür Betrieb und Sicherheit, danach gelöscht.
AbrechnungsdatenRechnungsangaben der Praxis bei StripeGemäss gesetzlicher Aufbewahrungspflicht.
Anhang 4

EU-Standardvertragsklauseln mit Schweizer Anpassungen

4.1
Einbezug. Die Parteien vereinbaren die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021, Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsbearbeiter), in der veröffentlichten Fassung (EUR-Lex). Sie sind durch diesen Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung. Datenexporteur ist der Verantwortliche, Datenimporteur DeskGate, Inc.
4.2
Wahlmöglichkeiten.
  • Klausel 7 (Kopplungsklausel): anwendbar.
  • Klausel 9 lit. a: Option 2, allgemeine schriftliche Genehmigung; Frist für die Mitteilung von Änderungen 30 Tage (§ 8.2).
  • Klausel 11 lit. a: die optionale Bestimmung gilt nicht.
  • Klausel 13: zuständige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB).
  • Klausel 17: es gilt schweizerisches Recht.
  • Klausel 18 lit. b: Gerichtsstand ist der Sitz des Datenexporteurs in der Schweiz.
4.3
Schweizer Anpassungen. Für Übermittlungen, die dem DSG unterstehen, gilt:
  • Verweise auf die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) gelten als Verweise auf das DSG.
  • Der Begriff «Mitgliedstaat» darf nicht so ausgelegt werden, dass betroffene Personen in der Schweiz von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, ihre Rechte an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Schweiz einzuklagen (Klausel 18 lit. c).
  • Zuständige Aufsichtsbehörde ist der EDÖB.
4.4
Anlage I.A, Parteien. Datenexporteur: der Verantwortliche (Angaben aus dem Abonnement); Tätigkeit: medizinische Leistungen; Rolle: Verantwortlicher. Datenimporteur: DeskGate, Inc., 131 Continental Dr, Suite 305, Newark, DE 19713, USA, Kontakt contact@deskgate.app; Tätigkeit: Bereitstellung von Rebuttal Studio; Rolle: Auftragsbearbeiter. Unterzeichnung: durch Annahme beim Abonnement (§ 10.1).
4.5
Anlage I.B, Beschreibung der Übermittlung.
  • Betroffene Personen: Patientinnen und Patienten, Versicherte, Fachpersonen des Verantwortlichen.
  • Daten: nach Anhang 3; besonders schützenswert: Gesundheitsdaten. Schutz: flüchtige Bearbeitung, keine Speicherung, TLS, Lizenzprüfung, Bearbeitung in Zürich (Anhang 1).
  • Häufigkeit: bei Bedarf, je Anfrage einer Fachperson.
  • Art und Zweck: Vorbereitung von Stellungnahmen und Vorab-Prüfung (§ 3.2); ein Zugriff aus den USA ist auf Wartung und Sicherheit beschränkt.
  • Speicherdauer: keine für Patientendaten (Anhang 3).
  • Unterauftragsbearbeiter: nach Anhang 2.
4.6
Anlage I.C und Anlagen II, III. Zuständige Aufsichtsbehörde: EDÖB. Anlage II (Massnahmen): Anhang 1. Anlage III (Unterauftragsbearbeiter): Anhang 2.